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"Wollen Sie meine Frau werden?"

Als der ehrenwerte Freier noch das Knie beugte und seine Angebetete mit blumigen Worten bat, seine Frau zu werden, da entsprach der werbende Text durchaus den Vorstellungen der Zeit. Die Ehe war zunächst eine religiöse-sittliche Verbindung. Die Ehe galt als die vollkommenste sittliche Lebensvereinigung der Geschlechter.
Bevor der Jüngling jedoch kniefällig um das Jawort flehte, waren einige Bedingungen zu erfüllen. Unerlässlich war das Einverständnis des Brautvaters und die Festsetzung der Mitgift. Dadurch sollte vermieden werden, dass der Bräutigam sein Heiratsversprechen wegen verminderten Heiratsgutes zurückzog, wozu er nach dem Gesetz auch berechtigt war.
Noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts konnte ein Eheverbot wegen Standesungleichheit ausgesprochen werden.

Und noch ehe ein modifiziertes Gesetz herauskam, dass die Unterschiede des Standes abschwächte und auch die Verschiedenheit der Konfessionen als kein Hindernis festlegte, verbot das Kirchenrecht Eheschließungen mit Mohammedanern und Heiden. Desgleichen war Witwen verboten, noch vor Ablauf einer zehnmonatigen Witwenschaft eine neue Ehe einzugehen.
Der Heiratsantrag war und ist ein Spiegelbild der Zeit, in der er ausgesprochen wurde. In der Romantik war der Antrag eine stilistische Offenbarung überquellenden Gefühls. Wem das Herz dabei nicht überging, der konnte bequem in einem einschlägigen Ratgeber nachlesen. Dort stand etwa: "Ich beginne meinen Brief damit, dass ich von vornherein seinen Inhalt kundtue: Es ist eine Bitte um das Höchste, was Sie auf dieser Welt zu vergeben haben, um die Hand Ihrer ehrbaren Tochter . . ." Einen ähnlichen Text schrieb Bismarck vor mehr als hundert Jahren einer Dame von Stande, nämlich Johanna von Puttkammer. Er erhielt Papas Segen, und ein halbes Jahr später durfte er seine Johanna "heimführen".
Den formellen Heiratsantrag gibt es heute noch, doch wird er eher burschikos und oft nur aus sachlichen Erwägungen vorgebracht. Kommt hinzu, dass unverheiratete Pärchen schon lange zusammenleben und die Frage einer Eheschließung sich von selbst ergibt - oder auch nicht.
Ein Fixdenken hat eingesetzt: Unverheiratete lösen Partnerprobleme auf die einfachste Art. Sie trennen sich. Somit wird die entscheidende Frage eher unverbindlich gestellt: "Wollen wir zusammenleben?"
Heute darf eine Prinzessin oder ein Prinz einen Partner bürgerlicher Herkunft ehelichen, was ja auch laufend geschieht. Vom Mittelalter bis ins späte 19. Jahrhundert wachten strenge Hausgesetze darüber, dass nur Angehörige souveränen Geschlechts den Bund fürs Leben schließen durften. Selbst die Wahl eines Partners, der auf der Adelsleiter nur eine Sprosse darunter rangierte, war verpönt und zog Konsequenzen nach sich. Starb etwa der höhergestellte Gatte, so hatte die Frau keinen Anspruch auf "standesgemäße Witwenschaft", und das wiederum hatte zur Folge, dass deren Kinder kein Recht auf die Stamm- und Lehensgüter besaßen.

Man sprach in diesem Fall von einer Missheirat, einer morganatischen Ehe oder einer Ehe zur linken Hand.
Großzügiger verhielten sich da schon die alten Römer. Nicht nur, dass sie mit ihrem concubinatus den freien Geschlechtsverkehr tolerierten, gestanden sie der Geliebten auch den Rang des Mannes zu. Die Kinder aus dieser Verbindung wurden nicht dem Vater, sondern der Mutter zugesprochen. Darüber hinaus hatte sie Anspruch auf Alimente und ihre Kinder ein beschränktes Erbrecht.
Das römische Recht wurde freilich auch im Zeitalter der Aufklärung nicht übernommen. Das Konkubinat wurde per Gesetz verboten. Der Makel einer wilden Ehe blieb lange erhalten. Dementsprechend auch die abfällige Bezeichnung der Konkubine als Beischläferin oder Zuhälterin.
Die Tabus fielen. In unserer Zeit gibt es keine sittlich-moralischen Reibungspunkte mehr. Es ist auch nicht mehr ungewöhnlich, wenn die Frau dem Mann einen Heiratsantrag macht. Zarah Leander etwa tat es, als sie sich mit ihrem letzten Mann Arne Boch in den Lüften befand und unterwegs zu Tournee-Verpflichtungen war. "Arne", fragte die Leander zaghaft, "warum heiratest du mich eigentlich nicht?" Der langjährige Freund und Begleiter lächelte befreit und sagte: "Auf diese Frage habe ich jahrelang gewartet."
Die meisten Eheschließungen werden von großem Optimismus getragen. Viele Ehen werden auch aus dem haltungsbildenden Klischee heraus geschlossen: "Bist du wer, so hast du wen." Und so wird mancher Ehe oft schon frühzeitig das Grab geschaufelt. Symptomatisch ist die Zahl gescheiterter Studentenehen. Die beachtliche Zahl von 14.805 Studenten hat bei ihrer letzten Inskription in die Spalte des Familienstandes "verheiratet" eingetragen. Zum gleichen Zeitraum haben 1.655 Studenten in dieselbe Spalte "geschieden" eingetragen. Der Trend hält an. Verheiratet - geschieden. Eine kurze Formel, an der kaum noch Anstoß genommen wird.
Dass Heiratsanträge in früherer Zeit als rechtsverbindlich galten, machte manche Heiratswillige vorsichtig. Es galt als strafbare Handlung, einen Antrag zu brechen. Besonders schlimm wurde das gebrochene Heiratsversprechen, wenn der Mann durch Vorspiegelung einer Trauung die Braut zum Beischlaf verführt hatte. Die dafür ausgesprochenen Strafen waren sehr empfindlich.
Österreich gibt sich gegenwärtig heiratsfreudig. Insgesamt wurden im ersten Millennium-Halbjahr 17.999 Ehen geschlossen, das ist eine Steigerung um 5,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Gründe sind schnell aufgezählt; in einer Welt, da Arbeitsplätze gefährdet sind und eine friedvolle Zukunft nicht mehr gesichert scheint, wird die Ehe zum festen Band und zum Prellbock gegen eine übertechnisierte Welt ohne Gefühle.

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