Schutz vor Missbrauch ??
Kinder können durch Erziehung und Aufklärung einen guten Schutz vor sexuellem Missbrauch erhalten:
Kinder sollten altersgerecht aufgeklärt werden, die korrekten Bezeichnungen für Körperteile lernen und wissen, wer sie wann, wo und wie anfassen darf.
Die Grenzen der Kinder sollten geachtet werden. Wenn Kinder der Tante kein Küßchen geben oder ohne Zuschauer baden wollen, dann sollte das respektiert werden.
"Nein" sagen und Grenzen setzen können sind Fähigkeiten, die einen starken Schutz vor Missbrauch bieten.
Eine gute Familienatmosphäre trägt ebenfalls zum Schutz bei:
Familien, die das Zuhören und miteinander Reden gelernt haben, bieten Kindern eine Möglichkeit, über Ängste und bedrückende Erfahrungen, auch über Missbrauch, reden zu können.
Kinder, die an den Eltern alltägliche Zärtlichkeiten beobachten können (Küssen, Umarmen), und körperliche/emotionale Zuwendung durch die Eltern erfahren, können die Lügen der Täter ("Alle machen das", "Ich habe dich doch so lieb", usw.) leichter erkennen, und sind auf deren Zuneigung auch gar nicht angewiesen. Die meisten Täter erscheinen, wie ganz normale Menschen, denen man von außen nichts ansieht, sie sind jedoch meistens sozial unterentwickelte, unreife Menschen.
Hilfe für Betroffene
Wenn ein Missbrauch bekannt wird, dann sollte folgendes beachtet werden:
1. Glauben schenken: Die Erfahrung zeigt, dass besonders Kinder sich einen Missbrauch nicht ausdenken, sondern dass sie berichten, was wirklich passiert ist. Ihnen, aber auch älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, muss geglaubt werden.
2. Erzählen lassen: Die Betroffenen müssen die Möglichkeit erhalten, auch im Detail erzählen zu können, was ihnen passiert ist.
3. Ruhig bleiben: Der Zuhörer sollte alle Panik, Unruhe und entsetzte Reaktion vermeiden, weil es dazu führen könnte, dass der Betroffene nur noch vorsortiert, was erzählt werden kann, ohne den Zuhörer zu belasten oder möglicherweise sogar wieder schweigt. Ebenso muss eine Schuldzuweisung an das Opfer vermieden werden, auch wenn es selber behauptet, schuldig zu sein. Opfer tragen keine Schuld, auch keine Teilschuld, an einem Missbrauch!
4. Informationen sammeln: Wer von einem Missbrauch erfahren hat, sollte sich mit Beratungsstellen, Ämtern oder Ärzten in Verbindung setzen und sich von ihnen Informationen über sexuellen Missbrauch geben lassen. Die Betroffenen selber brauchen ebenfalls Informationen, damit sie einordnen und verstehen können, was ihnen passiert ist. Nach dem Motto: "Unwissen macht Angst, Wissen macht stark" (Bundesverein zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Jungen und Mädchen)
5. Keine überstürzten Reaktionen: Nachdem ein Missbrauch aufgedeckt wurde, besteht das verständliche Verlangen, diesem sofort ein Ende zu setzen. Allerdings hat ein unzureichend vorbereiteter Eingriff zur Folge, dass der Täter den Druck und die Gewalt auf das Opfer vergrößert, andere Opfer vielleicht nicht gefunden werden können und der Betroffene selbst wieder über die Erlebnisse schweigt. Eingriffe oder Hilfen müssen gut überlegt und in Absprache mit anderen Fachkräften durchgeführt werden.
6. Therapie und Seelsorge: Möglichst schnell einsetzende Therapie und Seelsorge nach Bekanntwerden oder Aufdecken des Missbrauchs!
Wenn bei einem Kind der Verdacht auf sexuellen Missbrauch besteht, sollten dazu unbedingt Notizen mit Datumsangabe und einer Beschreibung der Auffälligkeiten gemacht werden. Folgendes Muster könnte übernommen werden:
Auffälligkeiten des Kindes
Schlaf- und Eßstörungen, Ängste, Traurigkeit, sozialer Rückzug, usw. Alle Auffälligkeiten können auch andere Ursachen haben, z.B. Scheidung, Krisen
spezifische Auffälligkeiten
Angst vor bestimmten Personen
auffälliges sexualisiertes Verhalten
körperliche Schmerzen
Verletzungen, Missbrauch wird im Spiel/ in Bildern thematisiert
Soziale Isolation, Kontaktprobleme
Familiengeheimnisse
besondere Abhängigkeit untereinander
Trennung der Eltern/Verhalten nach Besuchen - enge Bezugspersonen
Veränderungen nach Ferien, Freizeiten
auffällige Andeutungen
Nach Möglichkeit immer Gespräch mit dem Kind bleiben, dem Kind Angebote machen, nachfragen, erzählen lassen.
Bei einem akuten Verdacht nicht überstürzt handeln, sondern zunächst mit Fachleuten beraten (Kinderschutzbund, Jugendamt, Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch).
Der Täter darf niemals unvorbereitet zur Rede gestellt werden, da sonst der Zugang zum Kind durch den Täter versperrt werden kann, andere Opfer vielleicht nie gefunden werden und der Täter sich Schlupflöcher sucht, um sich aus dem Verdacht herauszuwinden.
Im Umfeld des Kindes darf nichts unternommen werden, was das Kind nicht weiß. Jede Unternehmung muss mit dem Kind abgesprochen werden und von ihm bewilligt werden
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